„Fangnetz“ für Manager – Ein D&O-Kompaktüberblick

„Fangnetz“ für Manager – Ein D&O-Kompaktüberblick

Last Updated on 2019-01-13
D&O-Versicherungen sind keine Produkte „von der Stange“. Wichtig ist die gute Beratung beim Abschluss und im Schadenfall.

Vor Fehlern ist niemand gefeit – Eltern nicht, Ärzte nicht und auch Manager nicht. Dass Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte & Co. für Schäden, die auf schuldhafte Pflichtverstöße zurückzuführen sind, eine weitgehende persönliche Haftung trifft, ist hinlänglich bekannt. Dem Schutz des Privatvermögens dient eine D&O(Directors and Officers)-Versicherung. Eine solche Managerhaftpflichtversicherung deckt einerseits gerechtfertigte Haftungsansprüche ab, andererseits übernimmt sie die zur Abwehr von – auch unbegründeten – Ansprüchen erforderlichen Anwalts- und Gerichtskosten. In den meisten D&O-Fällen geht es um Innenansprüche, also jene des geschädigten Unternehmens gegen seine aktuellen oder – weit häufiger – ehemaligen Organe.

Abgeschlossen wird die D&O-Versicherung normalerweise vom Unternehmen für seine Manager, das Unternehmen übernimmt als Versicherungsnehmerin auch die Prämien. Neben den versicherten Personen profitiert auch das Unternehmen selbst, da der Deckungstopf des Versicherers, sprich die jährlich zur Verfügung stehende Versicherungssumme, in der Regel höher ist als das Privatvermögen der belangten Manager. Dass auch eine D&O-Polizze einen Vorsatzausschluss enthält, liegt auf der Hand. Da D&O-Versicherer grundsätzlich Interesse an einer zügigen Schadenabwicklung haben, werden viele Fälle außergerichtlich geregelt. Die Causa verschwindet dann rasch aus den Medien, wovon vor allem das Unternehmen imagemäßig profitiert.

Dass die Nachfrage nach D&O-Versicherungen ständig steigt und ohne eine solche Absicherung Vorstände oder Aufsichtsräte großer Unternehmen kaum noch Mandate annehmen, hat mehrere Gründe. Früher verloren Manager wegen schwerwiegender Fehlentscheidungen allenfalls ihren Job. Heute versuchen immer öfter Aktionäre, Anlegerschützer oder Kunden, die sich geschädigt fühlen, auf dem Klagsweg zu ihrem Recht zu kommen. Das und die immer strenger werdenden Compliance-Vorschriften, die Herausforderungen durch die Digitalisierung sowie die wachsende Cyber-Kriminalität haben dazu geführt, dass sich Manager heute auf zunehmend risikoreichem Terrain bewegen und eine Absicherung verlangen.

Die meisten Menschen sind darüber informiert, was bei einer schweren Erkrankung bzw. einem medizinischen Notfall zu tun ist. Sie wissen vor allem, dass Unbekümmertheit fehl am Platz ist und im wahrsten Sinn lebensgefährlich sein kann. Und sie schätzen sich glücklich, wenn es in ihrem Umfeld einen kompetenten Arzt ihres Vertrauens gibt, auf den sie im Ernstfall zählen können.

Bei der D&O-Versicherung ist das ganz ähnlich. Auch hier ist es wichtig, im Anlassfall kompetente Vertrauenspersonen ansprechen zu können – einen Rechtsanwalt einerseits und einen Versicherungsberater andererseits. Personen, die fachlich versiert sind und in dem Bereich über langjährige Berufspraxis verfügen. Dass das nicht unbedingt der Anwalt und der Makler sein sollten, die die allgemeinen Firmenbelange erledigen, liegt auf der Hand. Je heikler der Sachverhalt, desto wichtiger ist die individuelle und höchstpersönliche Beratung. Auch Interessenskonflikte können dadurch hintangehalten werden.

Warum die Kombination Anwalt und Versicherungsberater im Schadenfall? Dem Anwalt fehlt der direkte Zugang zum Versicherer, der aber in D&O-Deckungsfällen unerlässlich ist. Außerdem ist auch in der Versicherungswelt nicht alles schwarz oder weiß, sondern immer Verhandlungssache, sodass der erfahrene D&O-Makler hier immer einen Mehrwert liefert.

Den Managern sei ins Stammbuch geschrieben: Wenn Sie keine Kopie der D&O-Versicherungspolizze haben, dann müssen Sie zumindest wissen, wer der Versicherer ist. Sonst kann Ihnen im Anlassfall auch der beste Berater nicht helfen!

Als Juristin mit langjähriger Managementerfahrung in börsenotierten Großunternehmen und seit 2008 tätige D&O-Versicherungsberaterin sowie gerichtlich Sachverständige auf diesem Gebiet bin ich für Sie da. Gerne können Sie mich kontaktieren: brigitta.schwarzer@inara.at.

Autorin: Dr. Brigitta Schwarzer