„Generationenkredite“ als Finanzierungsausweg?

„Generationenkredite“ als Finanzierungsausweg?

Last Updated on 2023-08-21
Mag. Manfred Kainz

„My home is my castle“ lautet eine Lebensphilosophie mit britischem Understatement. Denn Burgherr sein war nie einfach, Schlossherrentum ebenso wenig – vor allem was die finanzielle „Challenge“ betrifft. Aber auch „normaler“ Wohnraum wird zur finanziellen Herausforderung, wie aktuell allenthalben festgestellt wird. Stichworte: steigende Baukosten, explodierende Kreditzinsen (eine Ver-17-Fachung der variablen Zinsen seit Anfang 2022!), unleistbare Raten. Und die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen (KIM)-Verordnung der Finanzmarktaufsicht wird vielfach als prohibitiv kritisiert.

Was also tun, um die Finanzierung von Wohneigentum zu erleichtern, in Zeiten wo Kredite in einem Leben nicht mehr leistbar sind? Wie wäre es mit „generationenübergreifenden“ Kreditformen? Klingt in Österreich noch exotisch, ist aber in anderen Ländern schon in Anwendung. In Schweden etwa, wie Hannes Dolzer und Gerald Gollenz als Beispiel nennen. Der Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister in der WKO und der Obmann des Fachverbandes Immobilientreuhänder ebendort verweisen auf Parallelen: Auch in Skandinavien ist Wohneigentum in einer Generation nicht mehr leistbar.

Beispiel Schweden

Dafür gibt es dort generationenübergreifende Kredite. Heißt: Bis zu 60 Jahre Laufzeit; Der Kredit geht von der aufnehmenden Generation an die nächste über. Die Erben haben dann zwei Möglichkeiten: Entweder sie verkaufen die Immobilie und zahlen den Kredit zurück oder die Erben übernehmen die Immobilie und zahlen die Kreditraten weiter. Klingt in unseren Breiten ungewöhnlich, funktioniert aber offenbar in Schweden. (Wo es ja auch ein Pensionsfinanzierungssystem gibt, das ebenfalls oft gerne als Vorbild genannt wird.)

Und so schlagen die beiden Obmänner der betroffenen WKO-Fachverbände auch für Österreich generationenübergreifendes Kreditdenken vor. Ein erster Schritt wäre jedenfalls, die Laufzeitgrenzen zu „flexibilisieren“. Aktuell gilt laut KIM-VO eine Immo-Kreditlaufzeit von maximal 35 Jahren. D.h. bei Aufnahme mit z.B. 25 Jahren ist das Endalter 60 Jahre, also vielfach vor der Pension. Was spricht gegen eine Aufnahme mit z.B. 45 Jahren mit Endalter 80? Ruhestand ist ja ein weiter Begriff, der sich nicht auf die staatliche Pensionsauszahlung beschränkt.

Beim „Projekt Generationenkredit“ wird es in Österreich noch Unterstützung brauchen. Die Fachverbands-Obmänner wollen etwa die Notariatskammer mit ins Boot zu holen. Und was die Banken dazu meinen, ist sicher spannend…