Graffiti und Street Art: Nicht überall gern gesehen

Graffiti und Street Art: Nicht überall gern gesehen

Last Updated on 2021-03-03
VVO Medieninformation Wien, 24. Februar 2021

Graffiti und Street Art sind aus dem öffentlichen Raum längst nicht mehr
wegzudenken. Vielfach wurde der künstlerische Mehrwert erkannt und unterstützt.
Problematisch wird Graffiti jedoch dann, wenn damit fremdes Eigentum beschädigt
wird und in weiterer Folge Sachschäden zu beklagen sind, wie Sicherheitsexperten des
österreichischen Versicherungsverbandes VVO, des KFV (Kuratorium für
Verkehrssicherheit) und des Bundeskriminalamts (BK) aufzeigen.

Jeden Tag begleiten uns – ganz besonders in Städten – Graffitis und Street Art. Mit
teils enormem Aufwand werden Kunstwerke an Wände, Brücken und Züge gesprayt,
deren besondere Eigenschaft ihre Vergänglichkeit ist. So kommen immer wieder
neue Kunstwerke hinzu, während andere wieder verschwinden. Viele Städte haben
dabei den künstlerischen Wert und die damit verbundene Möglichkeit, dem Stadtbild
Charakter zu geben, erkannt und stellen legale Flächen zum Besprayen zur
Verfügung. Neben der Förderung der künstlerischen Freiheit wird so zugleich auch
das Besprayen illegaler Flächen eingedämmt. „Street Art auf legalen Flächen kann
wesentlich zum Charakter einer Stadt beitragen und ist zu begrüßen. Eine Grenze ist
jedoch überschritten, wenn Privatbesitz besprayt wird“, so Dr. Louis Norman-
Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes
VVO.

Legales Graffiti und Street Art ist bei den Österreichern gern gesehen
Um herauszufinden, wie Graffiti und Street Art von der österreichischen Bevölkerung
wahrgenommen werden, hat das KFV eine repräsentative Befragung von 1000
Österreichern im Alter von 18 bis 75 Jahren durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass
legales Graffiti und Street Art überwiegend befürwortet werden und sich die
Österreicher mehr künstlerische, legale Street Art im öffentlichen Raum wünschen.
Illegales Graffiti wird jedoch eher negativ bewertet, vor allem, wenn dabei Schäden
an Privat- oder Firmeneigentum entstehen. „In unserer Erhebung gaben 57 Prozent
der Befragten an, in den letzten zwei Jahren in ihrem unmittelbaren Umfeld von
Graffiti betroffen gewesen zu sein. Das verdeutlicht, wie weit verbreitet illegales
Graffiti – insbesondere im urbanen Umfeld – nach wie vor ist“, betont Dr. Othmar
Thann, Direktor des KFV. „Hier bietet die weitere Erhöhung der legal zur
Verfügung gestellten Flächen eine gute Präventionsmöglichkeit.“ Rund drei Viertel
der Betroffenen haben zumindest einmal bei ihrem Wohnobjekt Graffiti bemerkt,
meist ist dies sogar mehrmals erfolgt. Gering war das Wissen der Betroffenen über
die Folgen, die das Graffiti, von welchem sie selbst betroffen waren, nach sich zogen:
Rund die Hälfte der Betroffenen konnte nicht beantworten, ob eine polizeiliche

Anzeige, Meldung bei der Versicherung oder Täterermittlung erfolgt ist. Und auch
eine Schadenssumme konnte nur selten genannt werden. „Zwischen 4000 und 5000
Sachbeschädigungen durch Graffiti werden in Österreich jährlich zur Anzeige
gebracht. Wir gehen allerdings davon aus, dass längst nicht alle durch Graffiti
verursachten Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden und die Dunkelziffer
an nicht angezeigten Fällen, sofern keine Privatperson unmittelbar geschädigt wurde,
entsprechend hoch ist“, betont Mag. Petra Huber-Lintner, Leiterin des Büros für
Allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt (BK). „Wir empfehlen allen
Geschädigten, bei Sachschäden durch Graffiti diese zu fotografieren und eine
Anzeige bei der Polizei zu erstatten.“ Für Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und
schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren vorgesehen.

Legale Flächen nutzen
Für alle Street Art Künstler ist die Website www.spraycity.at/ zu empfehlen, welche
einen hervorragenden Überblick über Flächen, an denen legal Graffiti und Street Art
angebracht werden kann, bietet. Zu finden sind die legalen Murals vorwiegend im
urbanen Raum. Für Wien sind legale Flächen auch unter www.wienerwand.at/ zu
finden.

Rückfragehinweis:

VVO Versicherungsverband Österreich
Mag. Dagmar STRAIF
T.: 01/711 56/289
F.: 01/711 56/270
E.: dagmar.straif@vvo.at
www.vvo.at
www.infothek-vvo.at