Jenseits des Vorstellungsvermögens

Jenseits des Vorstellungsvermögens

Last Updated on 2021-04-15
Manfred Kainz

Welche Folgen hat der Wirecard-Skandal für Rechnungslegung und Aufsichtsrat in der börsenotierten Gesellschaft? Diese Frage beschäftigte eine Paneldiskussionsrunde beim Kapitalmarktrechtstag 2021 von Business Circle.

Eva Eberhartinger, u.a Aufsichtsratsmitglied bei der Raiffeisen Bank International und Vorsitzende des Prüfungsausschusses, betonte, wie wichtig ihr die Möglichkeit des direkten Zuganges zur Leiterin der internen Revision der Bank sei. Sie nützt diesen auch bewusst, ebenso wie das direkte Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer.
Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., ist Univ.-Professorin und Leiterin der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- & Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien. Bei der Diskussion unterstrich sie die Kontrolle des internen Kontrollsystems. Sie betonte weiters, wie wichtig ihr der Zugang zu Informationen sei und die Tatsache, nicht abhängig davon zu sein, was der Vorstand sagt. „Wenn ich auf massiven Widerstand stoße, wenn ich mit der Leitung der internen Revision sprechen will“, sei das für sie ein Alarmzeichen. Denn der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss sei „die erste Instanz, damit interne Prozesse funktionieren“. Es gebe genügend Regeln, die müssten nur gelebt werden.

Mit dem direkten Zugriff des AR-Vorsitzes auf die interne Revision gehen die Banken „mit gutem Beispiel voran“ und das habe sich bewährt, so Eberhartinger. Die Unabhängigkeit vom Vorstand sei besonders für den Prüfungsausschuss wichtig.

Die erfahrene Aufsichtsrätin über die Prüfung: „Ich soll sie zwar überwachen, aber ich stehe nicht hinter dem Wirtschaftsprüfer. Ich habe daher nur eine Annäherung, um beurteilen zu können, ob die Prüfung gut war.“ Wenn also die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) einen Review für das Unternehmen mache, möchte sie von der APAB darüber informiert werden.

Die Fälle Wirecard und Commerzialbank Mattersburg waren davor wohl „jenseits des Vorstellungsvermögens“. Man habe als Aufsichtsrat ja „ein gewisses Grundvertrauen in das Unternehmen, sonst wäre man wohl nicht dabei“.
Eberhartingers Wunsch Richtung APAB: Wirtschaftsprüfer machen zwar keine forensische Prüfung, aber man sollte die Prüfer „doch mehr in die Pflicht nehmen“ und „Professional Scepticism“ zur rechtlichen Verpflichtung machen.