28 Nov Nachlese zur Festveranstaltung des VÖP „25 Jahre Privatstiftungsgesetz: Ausblick und Rückblick“
Last Updated on 2019-03-10
Gerlinde Maschler, Verband Österreichischer Privatstiftungen
Vor 25 Jahren wurden Privatstiftungen in Österreich gesetzlich verankert. Grund genug für den VÖP, dieses Jubiläum mit prominenten Speakern gebührend zu feiern: Bei einer Festveranstaltung in den Prunkräumen des Kaiserpalais in der Wiener Innenstadt ließ der damalige Finanzminister Ferdinand Lacina die Beweggründe für die Einführung des Privatstiftungsgesetzes Revue passieren und FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs erläuterte, welche Schritte sich Stifter künftig von der Regierung erwarten dürfen und was nicht auf der Agenda steht. Mit den Worten: „Wir würden uns freuen, wenn Sie, Herr Staatssekretär, so wie Herr Lacina in die Geschichte eingehen würden“, weckte VÖP-Präsident Veit Sorger die Hoffnung auf einen spannenden Abend. Fast 100 VÖP-Mitglieder und deren Gäste, die gekommen waren, um die beiden Vorträge live zu erleben, wurden nicht enttäuscht.
VÖP agiert hinter den Kulissen
Sorger und VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus hoben den unverzichtbaren Beitrag des VÖP für Privatstiftungen hervor. Dass der VÖP dabei oft hinter den Kulissen agiert, sei gewollt. „Uns geht es um das Ergebnis, nicht um die Sichtbarkeit“, sagte Kraus. So habe der VÖP durch professionelles Lobbying vieles erreicht, etwa bei der Abwehr zusätzlicher Steuern oder anderer Verschlechterungen für Stiftungen. 1999 sei ein überaus kritisches Jahr für den steuerlichen Rahmen von Stiftungen gewesen. Der damalige Landeshauptmann Jörg Haider hatte verlangt, dass es keine Privilegien mehr für Stiftungen geben solle. Dem VÖP sei es gelungen, die Begehrlichkeiten abzuwenden, so Kraus. „Die zivilrechtliche Entmündigung kam 2009“, stellt Kraus fest. Damals setzte sich der OGH mit dem Einfluss der Begünstigten auseinander. Seither wurden deren Kompetenzen erheblich beschnitten. Mehrere steuer- und zivilrechtliche Eingriffe haben jedenfalls die Gründung einer Stiftung unattraktiver gemacht und die Anzahl der Neugründungen ist rückläufig, beklagte der Generalsekretär.
Fuchs: Mausefalle bleibt
„Die Tendenz, die Rechte des Beirats zu beschränken, hat sich weiter fortgesetzt“, bemerkte Staatssekretär Fuchs in seinem Vortrag. Den Einwand einiger anwesender Gäste, dass man sich durch den Beirat den Einfluss auf die Geschicke der Stiftungen doch einigermaßen bewahren wollte, parierte der Politiker mit den Worten: „Geschenkt ist geschenkt.“ Das Wesen einer Stiftung sei schließlich das eigentumslose Vermögen. Änderungen des Gesetzes dürften daher nicht im Widerspruch zum ursprünglichen Gesetz stehen. Fuchs machte in seiner Rede auch klar, dass es keinen politischen Willen gibt, am so genannten Mausefalleneffekt (Anm.: Auflösung der Stiftung mit groben steuerlichen Nachteilen) etwas zu ändern. Fuchs erwähnte auch ein weiteres Problem: „Die Unvereinbarkeitsbestimmungen des BFG, die für die Anrechnung und Zurechnung des Vermögens eine wichtige Rolle spielen, sind zivilrechtlich ein großer Unsicherheitsfaktor, den der Gesetzgeber bis heute bedauerlicherweise nicht beseitigt hat.“ Und er erinnerte daran, dass ein Grund, sein Vermögen in eine Stiftung zu transferieren, nämlich die Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, längst obsolet ist. „Steuerliche Gründe für eine Stiftung sind immer weiter in den Hintergrund getreten. Aus all diesen Gründen haben Stiftungen erheblich an Attraktivität eingebüßt“, räumte der FPÖ-Politiker ein. „Auch das Umfeld für Privatstiftungen hat sich in vielerlei Hinsicht geändert“, erläuterte Fuchs. So wurden die Geldwäschebestimmungen eingeführt, die auch Stiftungen betreffen. Dies wird in Form des WiEReg (wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) umgesetzt, das eine weitreichende Offenlegung von Vermögen, auch von Stiftungen, verlangt. So sollen kriminelle Geldströme aufgespürt werden.
Ablehnung der Umwandlung in Kapitalgesellschaft
Ebenfalls eine Abfuhr erteilte Fuchs dem Wunsch nach der Möglichkeit zu Umgründungen von Privatstiftungen im Sinne einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft. Fehle ein vorbehaltliches Widerrufsrecht, sei eine Änderung zu Lebzeiten des Stifters nicht möglich, betonte er: „Eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft würde ebenso dem Widerruf einer Privatstiftung gleichkommen.“ Auch würde die Eigentümerlosigkeit, das tragende Element von Stiftungen, verloren gehen. Gerade wenn der Stifter nicht mehr lebe, sei genau das zu verhindern, da dieser genau das, nämlich die Zerschlagung des Vermögens, verhindern wollte. Der Wille des Stifters stehe an oberster Stelle. „Eine Umwandlung wäre auch zivilrechtlich kompliziert“, bemerkte Fuchs.
Substiftungen als Ausweg
Um als Begünstigter oder Stifter andere Investitionsstrategien als bisher zu verfolgen oder um eine besser abgrenzbare Zuordnung des Vermögens für die Begünstigten zu erreichen, empfahl Fuchs die Errichtung von Substiftungen. „Das ist eine Gestaltungsmöglichkeit, die nicht im Widerspruch zum Stifterwillen steht“, erläuterte Fuchs. Der Haken an der Sache, der viele davor zurückschrecken lässt: Auch bei der Gründung von Substiftungen fällt jeweils die Eingangssteuer in Höhe von 2,5 Prozent an. „Die Substanzauszahlungen bei Vermögensübertragungen aus Substiftungen sollen künftig steuerneutral erfolgen.“ Generell sieht Fuchs einen geringen Anpassungsbedarf bei Stiftungen. Allerdings sei es durch die OGH-Judikatur notwendig geworden, das System der Zwischenbesteuerung zu adaptieren. Fuchs: „Damit soll sichergestellt werden, dass die stillen Reserven, die sich im Laufe der Zeit angehäuft haben, gewahrt werden, ohne dass es zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Zuwendungen kommt.“ Bevor er sich als erklärter „Fan von Privatstiftungen“ outete, fasste Fuchs zusammen: Die FPÖ sei nicht gegen Privatstiftungen, nur gegen deren Missbrauch. Resümee für das Auditorium: Am Stiftungseingangssteuersatz und an anderen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dürfte sich damit für Privatstiftungen in nächster Zeit nichts ändern.
„Der Spatz in der Hand“
Einen Blick auf die Entstehung des PSG vor 25 Jahren gewährte der damalige Finanzminister Lacina den Gästen der Festveranstaltung: „Es war ein Akt fiskalischer Notwehr“, erzählte er launig. Diese war aus seiner Sicht vor mehr als zwei Jahrzehnten notwendig geworden, „denn ein immer größerer Teil von großem Privat- und Firmenvermögen wanderte ins Ausland und in Anstalten und Holdings ab, wo das Geld versteckt wurde.“ Während seiner Zeit wurden übrigens auch die Steuern auf Vermögen und Gewerbeertrag abgeschafft. „Aus fiskalischer Sicht ist durch die Begründung des Privatstiftungsgesetzes zumindest ein Spatz in der Hand geblieben“, so Lacina. Ziel des Gesetzes war und sei es immer noch, mit diesem Steuervehikel große Vermögen in Österreich zu halten und so den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätze in Österreich abzusichern. Damals wie heute konkurrierten heimische Stiftungen mit ähnlichen internationalen Gebilden, wie etwa US-Trusts, so der SPÖ-Politiker abschließend in seiner Rede.
Bei Buffet und Getränken blieb den Gästen anschließend ausreichend Zeit, die aufschlussreichen Aussagen der Vorträge zu diskutieren und den Abend beim Netzwerken gemütlich ausklingen zu lassen.
Ein Video der Veranstaltung ist auf der Website des VÖP unter http://www.stiftungsverband.at/pages/25-jahre-psg-liveuebertragung.php bis auf weiteres abrufbar. Fotos finden Sie hier.
Website: www.stiftungsverband.at