20 Oct Neue Behörde für Barrierefreiheit
Last Updated on 2022-10-20
wienerzeitung.at, 15.10.2022
Laut Budgetbericht erhält das Sozialministerium mehr Planstellen.
Wie kann sich ein blinder Mensch per Touchscreen durch das Menü eines Bankomaten durcharbeiten? Wie soll ein Rollstuhlfahrer auch die höchsten Knöpfe eines Fahrkartenautomaten erreichen? Damit Situationen wie diese keine Hindernisse mehr darstellen, soll es nun in Österreich eine neue Behörde für Barrierefreiheit geben. Laut Budgetbericht soll diese im Sozialministerium angesiedelt werden, das insgesamt 32 mehr Planstellen erhält.
Diese erstrecken sich auch auf weitere Bereiche wie Legistik oder Krisentauglichkeit. Die neue Behörde ist die direkte Antwort auf den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit von 2019 (“European Accessibility Act”): Eine EU-Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen verbessern soll. Zur Umsetzung dieser Richtlinie ist in Österreich seit 21. September bis 2. November das Barrierefreiheitsgesetz in Begutachtung.
Es geht also darum, ein Umfeld zu schaffen, das “Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung” erleichtert, steht im Entwurf. Blindengerechte Bankomaten etwa führen akustisch durchs Menü. Die Aufgabe der neuen Behörde ist, zu überprüfen, ob tatsächlich nur noch barrierefreie Geräte in Verkehr gebracht werden -ist das nicht der Fall, drohen Strafen von bis zu 80.000 Euro. Das Sozialministeriumservice erhält somit die Rolle der Marktüberwachung.
“Reiner Papiertiger”
Kleinstunternehmen sind ausgenommen, ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz, das nur all jene zur Barrierefreiheit verpflichtet, für die es zumutbar ist. Es ist seit 2016 voll in Kraft: Seitdem sollte der Zugang zu allen von Bund und Privaten angebotenen Waren und Dienstleistungen barrierefrei sein – ist er aber ebenfalls noch lange nicht. Wesentlicher Unterschied zum Barrierefreiheitsgesetz ist, dass sich das Behindertengleichstellungsgesetz an die behinderten Menschen selbst wendet, indem diese mehr Chancen bei etwaigen Klagen auf Schadenersatz haben. Das Barrierefreiheitsgesetz ist indes an die Unternehmen, die die Geräte beschaffen, gerichtet.
Martin Ladstätter, Obmann des Vereins Bizeps und Präsidiumsmitglied des Behindertenrates, sieht die neue Behörde dennoch kritisch. “Da das Sozialministeriumservice keine vertiefte inhaltliche Kompetenz bezüglich technischer Barrierefreiheit von Produkten hat, ist das ein riskanter Schritt”, sagt er zur “Wiener Zeitung”. “Diese Marktüberwachung könnte sich daher als reiner Papiertiger entpuppen.” Zudem sollte der Bund als Beschaffer “endlich seiner Pflicht nachkommen, ausschließlich barrierefreie Produkte wie Bürogeräte zu beschaffen”, so Ladstätter.