Neue Einlagensicherung ab 2019: 100.000 Euro bleiben gesichert, aber nicht vom Staat

Neue Einlagensicherung ab 2019: 100.000 Euro bleiben gesichert, aber nicht vom Staat

Last Updated on 2019-03-10
Mag. Julia Kistner, Börsen-Kurier Nr. 48 vom 29.11.2018

Ab 1.1.2019 gibt es statt bisher fünf nur mehr zwei Einlagensicherungs-Systeme, eines davon managt die Wirtschaftskammer. Der Staat haftet nicht mehr für Spareinlagen.

Seit 2009, dem Höhepunkt der Finanzkrise, haften im Insolvenzfall die Banken für die ersten 50.000 Euro, der Staat für die nächsten 50.000 Euro Spareinlagen pro Person und Bank. Mit 1.1.2019 entfällt die Staatsgarantie für Spareinlagen. Die Banken haften wieder für 100.000 Euro je Sparer und Finanzinstitut.

Auch wird die Einlagensicherung neu organisiert. „Die Wirtschaftskammer Österreich hat 2015 durch die Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie den Auftrag bekommen, eine gemeinsame Einlagensicherungsgesellschaft zu gründen“, erklärt Franz Rudorfer, Chef der Bundessparte Banken und Versicherungen, „die neu organisierte Einlagensicherung wird von fast 500 Gesellschaftern getragen. Die verwalteten Fondsmittel sind derzeit großteils bei der OeNB veranlagt.“

Die Finanzinstitute zahlen regelmäßig einen gewissen Betrag in den Fonds ein, der mit 1.1.2019 mit 500 Millionen Euro und bis 2024 mit 1,4 Milliarden Euro voll dotiert sein wird. Sollte ein Mitgliedsinstitut vor der Endausbaustufe pleitegehen, springt der Staat ein. Die Finanzmarktaufsicht kann Banken höhere Beiträge vorschreiben, damit der Fonds ausreichend gespeist ist.

Unterschiedliche Systeme
Während die Raiffeisenbanken bei der Einlagensicherung Austria (ESA) dabei sind, behalten die Sparkassen ihr eigenes, institutsbezogenes Sicherungssystem Sparkassen-Haftungs GmbH bei. Aus rechtlichen Gründen zum „Konkurrenz“-System ESA übergelaufen sind die Bank Austria, die Erste Asset Management und die S-Bau.

Vor- und Nachteile für Sparer
Durch die Zusammenlegung der Sicherungseinrichtungen würden die heimische Einlagensicherung organisatorisch und finanziell gestärkt und die Belastung im Insolvenzfall eines Finanzinstituts auf mehrere Mitglieder verteilt, so Rudorfer zum Börsen-Kurier.

Auch kommen Sparer bei einem Banken-Crash künftig schneller an ihr Geld. Derzeit dauert die Auszahlung bis zu 30 Arbeitstage. Ab 2024 darf es nur mehr sieben Tage dauern. Nachteilig könnte sein, dass die Banken versuchen könnten, die Kos­ten für ihre wieder alleinige Haftung für Spareinlagen an die Kunden abzuwälzen.