Österreich braucht neuen Generationenvertrag

Österreich braucht neuen Generationenvertrag

Last Updated on 2019-07-16
Martin Sardelic, Gastbeitrag in “Die Presse“, 13.07.2019

Der „Fürsorgestaat“ stößt an seine Grenzen. Doch die diskutierte Hinaufsetzung des Pensionsalters ist nicht der einzige Stellhebel, der bewegt werden kann, um die Tragfähigkeit des Pensionssystems aufrechtzuerhalten.

Fragt man die Österreicherinnen und Österreicher, wie sie die Sicherheit ihrer Altersversorgung einschätzen, erhält man ziemlich ernüchternde Antworten: In einer repräsentativen Umfrage des Spectra Instituts antworteten 73 Prozent auf die Frage, ob sie erwarten, von der staatlichen Pension gut leben zu können, mit Nein.

Die Unsicherheit, die vor allem die „Generation Kurz“ – also die heute etwa Dreißigjährigen – trifft, ist begründet: Die staatliche Altersversorgung fußt auf dem Prinzip, dass die jeweils erwerbstätige Generation die Pensionen der Alten finanziert. Die österreichische Bevölkerung wird allerdings immer älter, das Verhältnis zwischen aktiven und Pensionsjahren ist schon längst aus dem Gleichgewicht geraten.

Es gibt zu wenig Nachwuchs

Im Jahr 2016 gingen Frauen nach einer Untersuchung der Denkfabrik Agenda Austria in Österreich durchschnittlich mit 59,1 Jahren in Pension, ihre Lebenserwartung lag zum Pensionsantrittsalter bei 85,8 Jahren. Sie werden also mehr als 25 Jahre Pension beziehen. Männer treten nach dieser Untersuchung mit 60,9 Jahren in den Ruhestand und erhalten ihre Pension für durchschnittlich 21,5 Jahre.

Zugleich fällt uns auf den Kopf, dass seit Jahrzehnten zu wenig Kinder geboren werden, um die Vorgenerationen zu ersetzen. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter wird laut Bevölkerungsprognose der Statistik Austria trotz des Zuzugs zurückgehen, der Anteil der Alten wird jedoch überproportional steigen.

Der OECD Ageing Report nennt dazu für Österreich ganz präzise Zahlen: Der Prozentsatz der über 65-Jährigen wird von heute 31 Prozent im Jahr 2030 auf 39 Prozent, im Jahr 2040 auf 46 Prozent und im Jahr 2050 auf 52 Prozent der Bevölkerung im Erwerbsalter steigen.

Nur zur Klarstellung: Das österreichische Pensionssystem ist in seiner Grundkonstruktion solide und tragfähig. Um diese Tragfähigkeit nicht zu gefährden, bedarf es allerdings der Anpassung an die Realität. Die öffentliche Diskussion um eine Pensionsreform rankt sich daher schon seit Jahren um die Frage, ob und wann das Pensionsalter hinaufzusetzen ist – eine Maßnahme, die notwendig, aber wenig populär ist. Doch das Pensionsalter ist nicht der einzige Stellhebel, der bewegt werden kann, um den Generationenvertrag am Leben zu erhalten.

Die OECD betonte in ihrem jüngsten „Pension Outlook 2018“ insbesondere die Notwendigkeit, zusätzlich zu staatlichen Pensionen langfristiges Sparen für das Alter über Steuererleichterungen und Ausfallgarantien zu fördern. Das dabei ins Auge gefasste „Drei-Säulen-Modell“ beruht auf staatlicher plus betrieblicher plus privater Vorsorge und garantiert den Menschen ein sicheres Auskommen im Alter.

Kapitalbildung zu schwach

Österreich ist auf diesem Gebiet ein Entwicklungsland. Es gehört zu den Ländern mit der geringsten Kapitalbildung für die Altersvorsorge. In den betrieblichen Pensionskassen sind lediglich 22 Milliarden Euro veranlagt – das sind bescheidene fünf Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung unseres Landes. Weitere zehn Milliarden liegen in den Vorsorgekassen, die für 3,6 Millionen Arbeitnehmer die „Abfertigung neu“ veranlagen.

Eine zukunftssichere zweite Säule eines sicheren Pensionssystems erfordert wesentlich mehr private Kapitalbildung: In Schweden, Dänemark, der Schweiz, den Niederlanden und Großbritannien erreicht die private Kapitalbildung für die Altersvorsorge das Ein- bis Zweifache des Bruttoinlandsprodukts.

Kritiker wenden gern ein, Kapitalveranlagung zur Altersvorsorge berge zusätzliche Risken. Das stimmt aber nur bedingt: Das Auf und Ab der Werte von Aktien, Anleihen und Immobilien lässt zwar viele davor zurückscheuen, in Realwerte zu investieren.

Wenn es um die Sicherung der Altersvorsorge für eine ganze Generation geht, kommt man jedoch um groß angelegte und professionell verwaltete Investments in Realwerte nicht herum. Der Staat kann Einzahlungen fördern und den Kapitalerhalt garantieren. Der Aufbau einer zweiten, starken Pensionssäule – neben dem staatlichen Pensionssystem – wäre also der Angelpunkt einer nachhaltigen Altersvorsorge für die nachkommende Generation.

Der Staat sollte aktiv fördern

Doch erst die aktive Förderung durch den Staat eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, zwischen sofortigem Konsum und längerer, volkswirtschaftlich sinnvoller Veranlagung von Teilen seines Einkommens zu wählen.

Diese Möglichkeit haben die Österreicher, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, derzeit nicht. Denn bevor Arbeitnehmer ihr Geld an eine Pensionskasse überweisen können, bedienen sich die Sozialversicherung und das Finanzamt kräftig – und für das Pensionssparen bleibt nur noch ein Bruchteil übrig.

Die Österreicher sind bereit, ihren Teil zur künftigen Alterssicherung in einem „Generationenvertrag neu“ beizutragen: Zwei Drittel jener Arbeitnehmer, die keine betriebliche Vorsorge haben, würden laut Umfrage ein Recht auf Gehaltsumwandlung in Beiträge als Anreiz zum Abschluss einer solchen Vorsorge betrachten. 59 Prozent der Arbeitnehmer können sich laut der eingangs erwähnten Spectra-Umfrage vorstellen, als Ergänzung zu den angesammelten Arbeitgeberbeiträgen zusätzliche Einzahlungen auf ihr „Abfertigung neu“-Konto vorzunehmen, sofern sie ihre Einzahlungen – ebenso wie die Arbeitgeber – vor Steuern tätigen können.

Der wirksamste Hebel

Zusammengefasst: Wir brauchen für die „Generation Kurz“ eine Altersversorgung, die nicht nur auf einer einzigen – der staatlichen – Säule, sondern auf einem weiteren, jedes Jahr stärker werdenden Fundament fußt.

Die Rechnung für den Staat ist übrigens neutral: Zwar verzichtet er, wenn die Österreicherinnen und Österreicher ein, zwei oder drei Prozent ihres Einkommens in ein solches Alterssicherungssystem einzahlen, im Jahr der Einzahlung auf Lohnsteuereinnahmen. Aber er kann sich die Einnahmen bei Auszahlung von Alterspensionen aus den Pensionskassen wieder zurückholen.

An die nach der Nationalratswahl im Herbst antretende neue Bundesregierung darf man hoffentlich die große Erwartung knüpfen, dass sie eine Pensionsreform zum Vorteil der Bürger auf den Weg bringt. Die freiwillige private Vorsorge über Pensions- und Vorsorgekassen durch die steuerliche Freistellung von Beiträgen zu erlauben, wäre dafür der wirksamste Hebel.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

Der Autor

Mag. Martin Sardelic (*1963) ist seit 2016 Vorstandsvorsitzender der Valida Holding AG. Davor in mehreren Funktionen im Finanz- und Versicherungswesen tätig: ab 1990 als Geschäftsführer der Raiffeisen Kapitalanlagegesellschaft, ab 2001 in der Geschäftsführung der Raiffeisen Bausparkasse, ab 2006 im Vorstand der Raiffeisen Versicherung.

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