Universitätsräte: Wer sie sind, was sie tun

Universitätsräte: Wer sie sind, was sie tun

Last Updated on 2020-09-15
Dr. Christine Domforth / Dr. Brigitta Schwarzer

Aufsicht und Kontrolle gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Universitätsräte. Durch Corona und Digitalisierung werden sie in Zukunft noch stärker als bisher gefordert sein.

Sie zählen gemeinsam mit dem Rektorat und dem Senat zu den obersten Organen der Universitäten, sind aber in der Öffentlichkeit kaum bekannt: die Universitätsräte. Uniräte sind strategische Partner der Universitäten, haben eine Aufsichts- und Kontrollfunktion und dienen als Bindeglied zwischen dem Staat, der Gesellschaft und den Universitäten. Ihr Aufgabenbereich ist ähnlich jenem des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft, teilweise gehen die Befugnisse des Unirats aber etwas weiter.

Beginnend mit dem Universitätsorganisationsgesetz (UOG) 1993 wurden die 22 heimischen Universitäten, die vorher weisungsgebundene Einrichtungen des Staates waren, schrittweise in die Autonomie entlassen. Parallel dazu wurden 2002 die unabhängigen und weisungsfreien Universitätsräte etabliert. Die einzelnen Universitäten haben wahlweise fünf, sieben oder neun externe Uni-Räte, an alle heimischen Universitäten zusammen gibt es derzeit 140 Uni-Räte. 59 davon wurden von der Regierung entsandt, 59 von den Senaten der jeweiligen Unis gewählt und 22, also pro Universität ein Mitglied, wählten die jeweiligen Uniräte selbst.

Universitätsräte sind in der Regel Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft, die – so heißt es im Gesetz – aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. So sitzt beispielsweise Infineon-Chefin Sabine Herlitschka im Unirat der TU Wien, Medienmanagerin Eva Dichand gehört dem Kontrollgremium der Med-Uni Wien an und RLB-OÖ-Generaldirektor Heinrich Schaller jenem der Linzer Johannes-Kepler-Universität.

Mindestens 50 Prozent Frauen

Seit 2018 gilt auch für Uniräte eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Mindestens ein Mitglied des Universitätsrates sollte die jeweilige Universität selbst absolviert haben. Außerdem muss in jedem Unirat mindestens ein Finanz-Experte sitzen. Politiker, Universitätsangehörige und Mitarbeiter des Bildungsministeriums dürfen nicht Uniräte werden. Für Rektoren gilt eine Cooling-off-Periode, sie dürfen also nicht „fliegend“ im eigenen Haus in die Funktion eines Unirates wechseln.

Wie oft der Universitätsrat zusammentritt, legt das Gremium selbst in seiner Geschäftsordnung fest. Vier Sitzungen pro Jahr gelten als Mindesterfordernis. Für ihre Tätigkeit bekommen die Uniräte eine Vergütung, deren Höhe sie innerhalb der vom Bildungsministerium festgelegten Höchstgrenzen selbst festlegen können.

Breites Aufgabenspektrum

Zu den Aufgaben des Universitätsrates gehört es, gemeinsam mit Rektorat und Senat die zukünftige Ausrichtung der Universität und die dazu notwendige Strategie festzulegen. Dazu muss er u.a. den universitären Entwicklungsplan, den Organisationsplan, den Entwurf der Leistungsvereinbarung sowie die Gründung von bzw. die Beteiligung an Gesellschaften genehmigen sowie dem Eingehen von Verbindlichkeiten, die über die laufende Geschäftstätigkeit hinausgehen, zustimmen.

Die finanzielle Gebarung ist vom Universitätsrat zu kontrollieren, wobei die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten sind. Ex ante „abzusegnen“ sind die Gebarungsrichtlinien sowie der Budgetvoranschlag, ex post zu genehmigen sind der Rechnungsabschluss sowie die Wissensbilanz. Weiters hat der Universitätsrat den Abschlussprüfer zu bestellen sowie dem Bildungsministerium einmal jährlich Bericht zu erstatten. Bei Gefahr im Verzug muss das Ministerium sofort informiert werden.

Eine wichtige Rolle spielt der Universitätsrat schließlich bei der Wahl von RektorIn und Vize-RektorInnen sowie beim Abschluss der Arbeitsverträge mit diesen Personen.

Streitpunkt Vergütung

In den Medien sind Universitätsräte nur selten ein Thema. Wenn doch, dann geht es meist um Konflikte oder ums liebe Geld. So zog sich die Suche nach einem neuen Rektor bzw. einer neuen Rektorin des Mozarteums in Salzburg rund zwei Jahre, weil man sich um die Höhe des Rektors-Gehalts nicht einig war und deshalb gleich drei Uniräte zurücktraten. Differenzen um die Ausschreibung des Rektorspostens führten an der Uni Graz dazu, dass der Vorsitzende des Universitätsrates, der ehemalige VfGH-Präsident Gerhard Holzinger, sein Amt zurücklegte. 2018 sorgten einige von der schwarz-blauen Regierung bestellte Universitätsräte – darunter etliche Burschenschafter – für politische Aufregung. Und 2015 wurde bekannt, dass die Bandbreite der Uniratsvergütungen für den Vorsitzenden zwischen null (Wirtschaftsuniversität Wien) und 36.000 Euro (Med-Uni Innsbruck) p.a. betrug. Daraufhin veröffentlichte das Bildungsministerium per Verordnung bindende Höchstvergütungsvorgaben.

Neue Herausforderungen

Von der Corona-Pandemie blieben auch die Universitäten nicht verschont, sie wird diese und damit auch die Universitätsräte in den kommenden Monaten noch weiter intensiv beschäftigen. Der Lock-Down Mitte März 2020 zwang zur schlagartigen Umstellung auf Digital-Teaching und Digital-Learning. Im Herbst wird man mit einem „Hybrid-Betrieb“, also einer Mischung aus Präsenz- und digitaler Lehre starten. Wie genau das ablaufen wird, hängt u.a. von der Corona-Ampel ab.

Durch Corona wurde deutlich, dass die heimischen Universitäten bei der Digitalisierung erheblichen Aufholbedarf haben. Für die Jahre 2019 bis 2021 hatten die Universitäten ein Budget in Höhe von rund elf Milliarden Euro. Für die Phase 2022 bis 2024, die derzeit verhandelt wird, haben sie bereits einen Mehrbedarf von 2,1 Milliarden Euro angemeldet. Damit wird die Inflation abgedeckt, man will das Betreuungsverhältnis verbessern und damit die Drop-out-Rate verringern. Viele der heimischen Unis haben trotz Zugangsbeschränkungen zu wenig Platz für die Studenten, manche Gebäude müssen dringend saniert werden usw. Will man bei der Digitalisierung alle jetzt aufgetretenen Schwachstellen beseitigen, wären wohl noch höhere Summen nötig. Ob der Finanzminister, der nun auch noch die Kosten für die geplante TU Linz einplanen muss, dieses Geld tatsächlich locker machen wird, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig wird es aufgrund der angespannten Wirtschaftslage für die Universitäten – sofern sie nicht im Impfstoff- oder Pharmabereich forschen – vermutlich schwieriger, die immer wichtiger werdenden Drittmittel aus der Wirtschaft auch weiterhin zu lukrieren oder gar zu erhöhen. Höhere Ausgaben für die dringend notwendige digitale „Aufrüstung“ bei nur mäßig oder gar nicht steigenden Einnahmen: das stellt die heimischen Universitäten vor große strategische Herausforderungen. Wie sie zu bewältigen sind, darüber werden auch die Universitätsräte (mit)entscheiden.