Unser Name ist Bond – Green Bond

Unser Name ist Bond – Green Bond

Last Updated on 2022-05-22
Mag. Manfred Kainz

Sie sind eine Säule des „Green Deal“ der EU zur Transition von Wirtschaft und Gesellschaft zu mehr nachhaltigen Investments: Green Bonds – also die Emission von speziellen Anleihen, deren Erlös in Nachhaltigkeitsaktivitäten fließt. Dieser „grüne Wandel“ im Prospektrecht war Thema des Kapitalmarktrechtstages 2022 von Business Circle. Es wäre nicht die EU, wenn man nicht einen gemeinsamen Standard für Green Bonds schaffen würde.

Weshalb gleich einen EU-Standard? Dafür werden mehrere Gründe genannt: Grüne Anleihen sind und werden immer populärer, werden „leichter zu verkaufen“. Es zeigt sich eine deutliche Zunahme der Finanzströme (von Unternehmen und Institutionen) in grüne Investments und Vermögenswerte. Ein Standard würde die Transparenz und Vergleichbarkeit verbessern. Es bestünde Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit mit Best Practice Guidance für grüne Anleihen. Ein gemeinsamer Standard wäre ein klarer und sicherer Weg, um sicherzustellen und zu kommunizieren, dass die finanzierten Investitionen einen Betrag zu den wichtigen Umweltzielen der EU leisten. Es wäre ein Standard, der allen Emittenten grüner Anleihen (einschließlich Unternehmen, Behörden und auch Emittenten mit Sitz außerhalb der EU) offensteht. Und er würde die Risiken von Greenwashing verringern.

Vier Anforderungen

Und wie soll der EU-Green Bond Standard funktionieren? Der geplante Rahmen stellt vier Anforderungen: 1. Die Angleichung der intendierten Verwendung der Bond-Erlöse an die EU-Taxonomie (das sind die vieldiskutierten, umfangreichen Vorgaben dafür, was unter nachhaltiges Wirtschaften fällt). 2. Die Veröffentlichung eines Rahmenwerks für die grüne Anleihe, denn Transparenz ist gefragt. Daher 3. eine verpflichtende, detaillierte Berichterstattung; die umfasst einen „Allokationsbericht“ und einen Bericht über die Auswirkungen des Mitteleinsatzes. Diese Berichte sind von einem externen Prüfer zu prüfen und über den wird die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) wachen. Und schließlich 4. die verpflichtende Verifizierung durch eine „zugelassene Prüfstelle”. In Österreich wird das wohl die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA sein.

Es wäre nicht die EU, wenn das alles nicht sehr ambitioniert wäre. Und es wäre ebenfalls nicht die EU, wenn der Zeitplan eingehalten würde. Eigentlich hätte der Standard Ende März dieses Jahres offiziell veröffentlicht sein sollen. Das hat sich jedoch verschoben. Jetzt schaut es nach Juli aus – mit Anwendung Ende des Jahres.

Fazit beim Business Circle-Kapitalmarktrechtstag, das wohl alle unterschreiben: „Grün“ zu wirtschaften soll sich für Unternehmen auszahlen und lohnen; und so sollen möglichst viele Unternehmen zu dem Bond-Standard animiert werden.