30 Mar Update Hauptversammlungen 2020
Last Updated on 2020-03-30
Der in den letzten INARA Board News vom 20. März veröffentlichte HV-Talk basierte auf dem damaligen Informationstand.
Das 2. COVID-19-Gesetz vom 21. März geht auch auf dieses Thema ein und legt fest, dass Unternehmen – sofern ihr Geschäftsjahr jeweils am 31. Dezember endet – ihre turnusmäßige HV nicht bis spätestens 31. August 2020 abhalten müssen, sondern dafür bis zum 31. Dezember 2020 Zeit haben. Außerdem wird die Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen (Versammlungen ohne physische Anwesenheit) ermöglicht und zwar ohne eine entsprechende Satzungsänderung. Bisher war die virtuelle HV in Österreich dann erlaubt, wenn die Satzung dies explizit vorsieht.