Was bei Reiseversicherungen heuer alles im Kleingedruckten lauert

Was bei Reiseversicherungen heuer alles im Kleingedruckten lauert

Last Updated on 2021-06-13
standard.at / Günther Strobl, 12.06.2021

Das Kleingedruckte zu lesen gilt es im aktuellen Sommer mehr denn je – gerade bei Reiseversicherungen. Einige Assekuranzen bieten auch einen eingeschränkten Covid-19-Schutz.

Raus, nichts als raus. Nach Monaten des Eingesperrtseins versuchen viele der häuslichen Enge zu entkommen und Corona hinter sich zu lassen. Das ist nur zu verständlich; allerdings sollte man vorab doch etwas Zeit investieren und je nach Risikoprofil überlegen, was geschehen kann, wenn etwas passieren sollte. Und wie empfindlich man als Person gegebenenfalls darauf reagiert.

Reiseversicherung ist nicht Reiseversicherung. Konsumentenschützer raten, vor allem das Kleingedruckte in Verträgen genau zu lesen.

Die Reiselust scheint jedenfalls ungebrochen zu sein, und die Pauschalreise, die manche durch den Vormarsch des Internets schon zu einem Nischenprodukt schrumpfen sahen, dürfte wieder stärker im Kommen sein. Alles die Schuld von Covid. Das Vergleichsportal durchblicker.at hat allerlei Bedenkenswertes zusammengetragen.

Ganz allgemein gilt: Ereignisse in Zusammenhang mit Pandemien sind grundsätzlich nicht versicherbar. Bei den Reiseversicherungen tritt hier der Pandemie-Ausschluss in Kraft. Das bedeutet, dass eine Covid-19-Erkrankung vor Reiseantritt oder am Urlaubsort, aber auch eine behördlich angeordnete Quarantäne keine versicherbaren Storno- oder Abbruchgründe sind. Der Versicherungsschutz entfällt. Die Reiseversicherung kommt also nicht für die Storno- und Abbruchkosten und grundsätzlich auch nicht für medizinische Behandlungskosten bei einer Covid-19-Erkrankung im Ausland auf.

Bestehen Reisewarnungen im Urlaubsland, erbringen Reiseversicherungen grundsätzlich keine Leistung. Ist für ein Urlaubsland zum Zeitpunkt der Reise eine Reisewarnung der Stufen fünf oder sechs in Kraft, ist man trotz abgeschlossener Reiseversicherung in der Regel nicht versichert. Reinhold Baudisch von durchblicker.at rät deshalb, vor Abschluss einer Versicherung zu prüfen, ob eine Reisewarnung (Stufe fünf oder sechs) für das Urlaubsland besteht. Informationen dazu gibt es auf den Seiten des österreichischen Außenministeriums.

Einige Reiseversicherer haben ihre Produkte angepasst und bieten in Zusammenhang mit Covid-19 einen eingeschränkten Versicherungsschutz. So akzeptieren einige Reiseversicherer eine Corona-Erkrankung als Stornogrund und übernehmen die medizinischen Behandlungskosten, wenn man am Urlaubsort im Ausland an Corona erkrankt. Wieder gilt es, das Kleingedruckte zu lesen, denn es gibt Ausnahmen.

Ob eine Reiseversicherung überhaupt Stornogebühren im Falle einer Corona-Erkrankung übernimmt oder einen Krankenversicherungsschutz am Urlaubsort im Ausland leistet, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Einige Reiseversicherer bieten erweiterte Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Corona an.

Einige Beispiele: Erkranken Sie oder ein Mitreisender vor Reiseantritt an Corona, bekommen Sie Ihre Stornogebühren von der Reiseversicherung rückerstattet – vorausgesetzt, der Versicherer bietet diese erweiterte Covid-19-Stornodeckung an.

Können oder wollen Sie die Reise nicht antreten, weil Sie zum Beispiel Angst vor einer Ansteckung am Urlaubsort haben, als Risikopatient gelten oder sich aufgrund eines Verdachtsfalles (der sich nicht bestätigt) in Quarantäne begeben müssen, greift diese Covid-19-Stornodeckung nicht.

Erkranken Sie am Urlaubsort im Ausland an Corona, deckt die Reisekrankenversicherung die medizinischen Behandlungskosten vor Ort. Voraussetzung für den Versicherungsschutz aber ist, dass bei Einreise keine Reisewarnung (Stufe fünf oder sechs) für das Urlaubsland vorliegt.

Und in Österreich? Auch hier gilt: Ereignisse in Zusammenhang mit Corona sind grundsätzlich nicht versicherbar. Außer die Reiseversicherung bietet einen Stornoschutz im Fall einer Covid-19-Erkrankung vor Reiseantritt an.

Storno- und Abbruchgründe, die nicht in Zusammenhang mit Corona stehen, sind aber versicherbar. Zum Beispiel wenn Sie an einer anderen Krankheit erkranken, einen Unfall haben oder ein Familienangehöriger verstirbt. In diesen Fällen schützt eine Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung.

Quelle: Was bei Reiseversicherungen heuer alles im Kleingedruckten lauert – Wirtschaftspolitik – derStandard.at › Wirtschaft