![](https://www.inara.at/wp-content/uploads/2019/02/Fotolia_199596941_Subscription_Monthly_M.jpg.pagespeed.ce.DHVmqVQ8Bf.jpg)
08 Feb Weder zu viel noch zu wenig löschen
Last Updated on 2019-04-25
DSGVO erlaubt Datenspeicherung, solange eine Verjährungsfrist läuft
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist die Unsicherheit bei Unternehmen groß. Datenverarbeiter haben sich mit zahlreichen neuen Fragen zu beschäftigen: Neben der Frage der Gestaltung von Einwilligungsformularen wird aktuell die Begrenzung der Speicherzeit thematisiert.
Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 04. Februar 2019, Katrin Chladek, Wolfgang Stenzel, Thomas Seeber