Wie eine drohende Insolvenzwelle Managern gefährlich werden kann

Wie eine drohende Insolvenzwelle Managern gefährlich werden kann

Last Updated on 2021-04-15
nachrichten.at / Elisabeth Prechtl, 12.04.2021

Viele Betriebe sind seit Monaten zu, nicht alle werden die Pandemie wirtschaftlich überleben. Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht im Falle von Überschuldung und die Stundung von Abgaben und Steuern im Zuge der Coronapandemie haben die Zahl der Insolvenzen drastisch sinken lassen: Experten rechnen aber noch heuer mit einem deutlichen Anstieg. Viele Betriebe werden in die Insolvenz schlittern, die daraus resultierenden Zahlungsausfälle werden auch viele gesunde Unternehmen vor große Probleme stellen”, sagt Helmut Tenschert. Der Linzer ist Versicherungsexperte und Produktentwickler und spricht ein Thema an, das viele Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer beschäftigt: die sehr strenge Haftung unternehmerisch tätiger Personen.

Im Falle einer Insolvenz sei es Aufgabe des Masseverwalters, das Maximum aus der Masse herauszuholen. Dem Geschäftsführer oder Vorstand könnte vorgeworfen werden, gegen seine unternehmerischen Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben. Stelle das Gericht ein Verschulden fest, hafte der Manager für den eingetretenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen.

Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang sei auch die zunehmende Anzahl von Cyberattacken: „Hacker blockieren die IT-Systeme eines Unternehmens, der Betrieb ist nicht arbeitsfähig, es entsteht ein Schaden.” Geschädigter ist laut Tenschert die Gesellschaft, die dem Geschäftsführer etwa vorwerfen könnte, keine Cyber-Versicherung abgeschlossen zu haben. Wer sich gegen solche Vorwürfe zur Wehr setzen wolle, brauche die Hilfe eines Wirtschaftsanwaltes. Das sei teuer.

Solche Risiken absichern zu lassen, sei gar nicht so einfach. Eine Möglichkeit seien sogenannte D&O-Versicherungen (Directors & Officers Liability): Sie gewähren Schutz, wenn ein Manager wegen einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. Sie decken etwa die Kosten für die Befriedigung berechtigter Ansprüche sowie die Anwaltskosten bis zur Höhe der vereinbarten Summe ab.

Kaum heimische Anbieter

D&O-Versicherungen weisen aber auch Fallstricke auf: Sie enthalten laut Tenschert keinen Strafrechtsschutz, falls es zu einem Strafverfahren kommt. Eine D&O-Versicherung werde zudem meist kollektiv für das gesamte Management abgeschlossen: Im Falle einer Klage sei derjenige im Vorteil, der als Erster auf die Versicherungssumme zugreift. Die anderen würden im schlimmsten Fall durch die Finger schauen.

Eine Alternative könne eine personenbezogene Lösung, eine „Unternehmensleiterdeckung”, sein. Hier zahlt der Geschäftsführer die Prämie. „Die Versicherungssumme orientiert sich an seinem Vermögen”, sagt Tenschert. Heimische Anbieter in diesem Bereich gäbe es kaum: Risikoträger seien häufig deutsche Versicherer.

Die Veröffentlichung dieses Beitrags in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ wurde von Dr. Helmut Tenschert autorisiert. Tenschert ist Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und bietet der Versicherungswirtschaft unabhängige Weiterbildung an.

www.drtenschert.at