„Wie eine Wahlverwandtschaft“

„Wie eine Wahlverwandtschaft“

Last Updated on 2020-01-20
Dr. Christine Domforth

Was sollten Personen „im besten Alter“ beachten, wenn sie mit Gleichgesinnten in eine WG ziehen möchten? Und was passiert, wenn einer aussteigt?  Darüber diskutierten Interessenten und Experten beim GOLD WG-Stammtisch.

Bereits zum zweiten Mal lud GOLD WG InteressentInnen und ImmobilienexpertInnen zum Stammtisch. Themen der Veranstaltung am 16. Oktober 2019 in der Vinothek DER WEIN in der Wiener Innenstadt waren rechtliche Fragen rund um die Immobiliensuche für eine Wohn- oder Hausgemeinschaft sowie Details, die beim Kauf- oder Mietvertrag zu beachten sind. Monika Kohut, die diese alternative Wohnform für Menschen in den besten Jahren propagiert, stellte die Idee vor. Sie wollte vor Jahren selbst eine Frauen-WG50+ gründen, fand aber keine passende Mitbewohnerinnen und kam so auf die Idee von GOLD WG.

„Das Herzstück ist eine internative Plattform für aktive und agile Menschen 50+, die sich für das Leben in einer Wohn- bzw. Hausgemeinschaft entscheiden“, so Kohut. Die InteressentInnen werden auf www.gold-wg.com auf Basis eines umfassenden Matching, für das insgesamt 56 Fragen zu beantworten sind, zusammengebracht. Kohut sieht die WG als eine Art Wahlverwandtschaft. Für ihr Funktionieren seien vier Kriterien entscheidend: Toleranz, Respekt, Kompromissbereitschaft und Fairness. Für eine WG-Gründung sei vor allem Geduld nötig. Zudem rät sie WG-Interessenten, die sich über GOLD WG gefunden haben, zunächst einmal gemeinsam auf Urlaub zu fahren, um das Zusammenleben zu probieren und auch an einem ganztätigen Workshop teilzunehmen, um sich im Rollenspiel unter Vision einer GOLD WG-Psychologin noch besser kennenzulernen.

INARA-Geschäftsführerin Dr. Brigitta Schwarzer ist selbst Immobilienmaklerin und kennt die Immobilienbranche gut. Wenn man sich für ein Zusammenleben mit anderen Menschen entscheidet, sollte man sich über die eigenen Bedürfnisse, Platzbedarf, Hobbys und Interessen klar sein: „Raucher und Nichtraucher passen nicht zusammen, Vegetarier wollen meist nicht, dass in der Küche Steaks gebraten werden, und über Haustiere haben die Leute auch unterschiedliche Ansichten,“ betonte sie.

Man sollte sich genau überlegen, welches Objekt man sucht und ob man mieten oder kaufen will, meint Schwarzer. Wichtig sei es auch, die finanziellen Möglichkeiten aller Beteiligten auszuloten: „Es ist keine Schande, sondern absolut notwendig, über Geld zu reden.“ Manche, vor allem Frauen, entscheiden sich ja aus finanziellen Gründen für eine WG, andere, weil sie im Alter nicht allein sei wollen und Kommunikation suchen. Weil viele Vermieter nur einen und nicht mehrere Ansprechpartner wollen, muss bei Mietwohnungen oft geklärt werden, wer die Rolle des Hauptmieters übernimmt.

Unbedingt zu regeln ist, was passiert, wenn einer der Mitbewohner aussteigen möchte, krank wird, Unterstützung braucht oder stirbt. Schwarzer unterstreicht die Empfehlung von Monika Kohut, bei einer WG, wenn möglich einen Raum mehr einzuplanen, damit man, wenn nötig eine Betreuung unterbringen kann. Damit eine WG oder auch eine HG auf Dauer funktionieren kann, muss nicht nur die Vertrauensbasis zwischen den Partnern stimmen sondern auch das „Vertragswerk“ passen, betonte sie abschließend.

Immobilienanwältin Dr. Manuela Maurer-Kollenz, sie ist Partnerin bei Müller Partner Rechtsanwälte, sprach zunächst über die verschiedenen Formen des Wohnens im Alter. In Österreich ist bereits ein recht breites Angebot vorhanden. So wird etwa beim betreuten Wohnen eine Grundbetreuung zur Verfügung gestellt, dafür existiert sogar eine eigene Ö-Norm. Daneben gibt es Projekte für betreubares Wohnen sowie Generationen-Wohnen, wo ältere Menschen mit jungen Familien in einem Objekt zusammenwohnen. „Bauträger wollen in der Regel keine kleinen Projekte, sondern mindestens 30 Wohneinheiten, weil man sonst die Grundbetreuung und den nötigen Gemeinschaftsraum kostenmäßig nicht unterbringt,“ erklärte die Expertin. Rechtlich schwierig seien Varianten als Verein oder als Wohnheim.

Wenn für eine WG eine Wohnung gemietet wird, gibt es laut Maurer-Kollenz zwei Möglichkeiten: „Entweder einer ist der Hauptmieter und gibt die restlichen Zimmer an die Untermieter weiter oder man mietet gemeinsam, dann haftet man solidarisch für die Miete.“ Bei Eigentumsobjekten kauft einer, der dann den anderen Partnern ein Nutzungsrecht einräumt. Die Anwältin rät, in jedem Fall im Vorfeld eine „Hausordnung“ für die WG zu erstellen. Darin sollte neben heiklen Themen wie Rauchen, Haustiere oder Küchenbenützung auch festgehalten werden, wie man die Kosten aufteilt, wer für einen allfälligen Kredit haftet und was passiert, wenn einer aussteigen möchte. Im Extremfall kann der Ausstieg eines WG-Partners bei einem Objekt im Eigentum zu einer Teilungsklage führen. Dann wird das Haus oder die Wohnung versteigert und alle müssen ausziehen. „Natürlich ist das Matching wichtig, damit die Leute in der WG zusammenpassen. Daneben ist aber auch eine Menge rechtlicher Fragen zu beachten,“ betonte die Anwältin.

Website: www.gold-wg.com