Liebe Leserinnen und Leser,
dieses Zitat von Helmut Schmidt, dem ehemaligen deutschen Bundeskanzler und Elder Statesman, habe ich aus persönlicher Betroffenheit gewählt. Ob es mir gefällt oder nicht, ich muss akzeptieren, dass es einem OGH-Urteil aus 2017 folgend unverhältnismäßig ist, ein Auto, das auf meinen grundbücherlich eingetragener Kfz-Abstellplatz in einer WIPARK-Garage im 13. Bezirk in Wien parkt, abschleppen zu lassen. Angemessen wäre die Einholung einer Auskunft über den Zulassungsbesitzer bei der LPD Wien, die online geschehen kann und innerhalb einer Woche per Post zugestellt wird. Auf dieser Grundlage ist sodann eine Besitzstörungsklage möglich. Auch steht mir selbstverständlich das Rechtsmittel der Berufung gegen das Urteil 1. Instanz offen, allerdings brauche ich hierzu eine rechtsanwaltliche Vertretung. Ein überschießendes Urteil? Was meinen Sie?
Ein weiterer Ruf in die Runde der Leserschaft des INARA-NL: In Zusammenhang mit einem INARA-Investitionsprojekt erkunde ich zurzeit die Förderlandschaft in Österreich. Die hat viel zu bieten, von der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) über die AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft) bis hin zur Wirtschaftsagentur Wien. Dass der Weg zum Antrag, zur Förderung und zur Abrechnung einen gewissen Aufwand erfordert, ist klar. Wer Mühen in Kauf nimmt, unterstreicht die Ernsthaftigkeit seiner Absichten. Dass der Weg aber derart steinig ist, damit habe ich nicht gerechnet. Verlangt die eine Förderung erste Umsetzungsmaßnahmen vor Antragseinreichung, untersagt eine (ergänzende) Förderung genau das. Bevor ich das Handtuch werfe, werde ich einen Förderberater konsultieren. Freue mich über erprobte Kontaktempfehlungen. Vielen Dank!
Wenn Sie bei obigem Spruch an politische Spielchen denken, so sei das Ihnen überlassen.
Dass mein D&O-Versicherungsbeitrag in diesem INARA-NL die OGH-Rechtssprechung zum Inhalt hat, ist wirklich reiner Zufall. Es handelt sich dabei um Teil drei einer vierteiligen Serie, die kürzlich im Versicherungsjournal erschienen ist.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Zwischen-den-Feiertagen-Wochenende.
Herzliche Grüße, Brigitta Schwarzer